Ich hab da einen ganz furchtbaren Verdacht: der Uli ist uns von fremden Mächten geschickt worden, um die Dehnbarkeit der 152VO Regeln zu testen

und die Toleranzschwelle des Headquarters auszuloten
Nä mal im Ernst: auch wenn der Einsatz von Zahnradpumpen nicht explizit ausgeschlossen wurde - wir möchten die Bauregeln auch nicht ständig auf mögliche Interpretationen hin korrigieren - appelliere ich jetzt mal an den gesunden Menschenverstand: eine aktive Zwangskühlung mittels Pumpe macht einfach keinen Sinn. Die "Stoßkühlung", so wie jetzt bei den meisten umgesetzt, reicht völlig aus und spart Gewicht und Platz.
Frage zu "..die Optik versauen": was ist am Wasserein- und auslass einer Zahnradpumpe optisch besser als am Wasserein- und auslass ohne Zahnradpumpe?